Für die Schlichtung von z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung sind Schiedsleute zuständig.
Hier besteht die Möglichkeit per Internet einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht – Sozialgesetzbuch IX – auf Feststellung der Schwerbehinderten-eigenschaft in Niedersachsen online zu stellen.