Ankündigung der Teileinziehung von Straßennebenraum in der "Ostlandstraße" in der Ortschaft Flecken Gittelde
Bekanntmachung
Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Bad Grund (Harz) vom 16. Dezember 2021 und zustimmender Stellungnahme des Ortsrates der Ortschaft Flecken Gittelde ist beabsichtigt, die nachfolgend genannte in der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Göttingen, gelegene öffentliche und in der Straßenbaulast der Gemeinde Bad Grund (Harz) stehende Teilverkehrsfläche der Verkehrsanlage „Ostlandstraße“ gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) einzuziehen:
Straßennebenraum in der „Ostlandstraße“
in der Ortschaft Flecken Gittelde, soweit diese Verkehrsfläche auf den Flurstücken 975/17 und 1144/5 in der Flur 1 der Gemarkung Gittelde liegt und diese umfasst. Die von der beabsichtigten Einziehung erfasste Fläche hat für den öffentlichen Straßenverkehr keine Bedeutung; sie ist nachstehend abgebildet:
Die beabsichtigte Einziehung wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG für die Dauer von drei Monaten bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einziehung der Gemeingebrauch an der zur Einziehung beabsichtigten Fläche und auch widerrufliche Sondernutzungen kraft Gesetzes entfallen werden (§ 8 Abs. 4 NStrG).