Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB im Zuge des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs.2 Ziffer 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Badenhausen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 die öffentliche Ausle-gung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ beschlossen. Die Änderung des Bebau-ungsplanes wird im Sinne des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ besteht ausschließlich in Textform.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ ist die Auflockerung der bestehenden einge-schränkten Nutzungen im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 2 “Posthof“ im Sinne der Baunutzungsver-ordnung (BauNVO).
Zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom 11. 01. 2007 bis einschl. 12. 02. 2007 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags – freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Darüber hinaus besteht in den Sprechzei-ten die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gele-genheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich sind fachliche und inhaltliche Erläuterungen zur o.a. Planung nach Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.