Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB im Zuge des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs.2 Ziffer 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Badenhausen hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2007 die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Sinne des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ besteht ausschließlich in Textform.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Posthof“ ist die Auflockerung der bestehenden eingeschränkten Nutzungen im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 2 “Posthof“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20. März 2007 bis einschl. 20. April 2007 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags – freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Darüber hinaus besteht in den Sprechzeiten die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich sind fachliche und inhaltliche Erläuterungen zur o.a. Planung nach Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.