Aufforderung zur Räumung von Reihen- und Wahlgräbern auf den Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Für zahlreiche Einzel- und Wahlgräber auf den Friedhöfen in den Mitgliedsgemeinden Bergstadt Bad Grund (Harz), Badenhausen, Eisdorf, Ortsteil Willensen und Windhausen ist die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
Diese Grabstellen sollen ab 21. Juli 2008 eingeebnet werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind Grabmäler usw. von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. von der Friedhofsverwaltung - Samtgemeinde Bad Grund (Harz) - abgeräumt. Die Grabmäler gehen entschädigungslos in das Eigentum der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) über.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen werden gebeten, soweit erforderlich, bis zum 15. Juli 2008 die einzuebnenden Grabstellen abzuräumen.