Das Ordnungsamt informiert:
Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) möchte auf verschiedene Regelungen hinweisen, die sich u.a. aus der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) ergeben. Insbesondere sei daran erinnert, dass beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten während der Ruhezeiten untersagt ist.
Ruhezeiten sind:
a) Sonn- und Feiertage,
b) an Werktagen die Zeiten von
13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
22.00 bis 07.00 Uhr (Nachtruhe)
Ausnahmsweise können z.B. handbetriebene Rasenmäher und motorbetriebene Rasenmäher von weniger als 88 dB(A) (siehe Gerätekennzeichnung) auch während der
Abendruhe betrieben werden.
Die Regelungen sind grundsätzlich auch zu beachten, wenn die Geräte nicht von Grundstückseigentümern selbst, sondern z.B. von Mitarbeitern von Gewerbebetrieben ausgeführt werden. Unter die o.g. Ruhezeiten fallen nicht:
a) Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes dienen,
b) Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind; bei ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen, Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u.ä. sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Für den Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern und -kantenschneidern, Laubbläsern und -sammlern gelten nach der Geräte- und Lärmschutzverordnung (32. BlmSchV) aufgrund des höheren Lärmpegels strengere Regelungen. Der Betrieb dieser Geräte ist über die o.g. Zeiten hinaus an Werktagen von 7.00 - 9.00 Uhr und von 17.00 - 19.00 Uhr verboten.
Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass Grünabfall, insbesondere Gras-, Hecken- oder Baumschnitt, über die Grünabfuhr des Landkreises Osterode am Harz zu entsorgen ist, wenn er nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Leider wird dieser Abfall vermehrt an Uferböschungen, auf gemeindeeigenen Grundstücken, an Gewässern oder auf fremden Privatgrundstücken abgelagert.
Das Ordnungsamt rät dringend, die Bestimmungen im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders einzuhalten. Angezeigte Verstöße ziehen ansonsten empfindliche Geldbußen nach sich.