Am Baumbestand in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) ist durch unsachgemäßen Baumschnitt ein Schaden von ca. 900 € entstanden. Der Baum auf dem Foto stellt einen Totalschaden dar und muss ersetzt werden.
Der Verursacher konnte ermittelt werden und wird den Schaden ersetzen müssen. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Pflege der gemeindeeigenen Bäume dem Baubetriebshof oder einer beauftragten Fachfirma obliegt. Eine Beschädigung des kommunalen Baumbestandes kann auch als Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt werden.
Um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten Anlieger nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung und Absprache mit der Grünflächenabteilung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) unter der Rufnummer 05327 58145 Baumpflegemaßnahmen vornehmen.