Nach den §§ 101 Abs. 2 und 120 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung (NGO) sind die Jahresrechnungen der Gemeinde Badenhausen und die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes öffentlich auszulegen.
Vom Hauptverwaltungsbeamten wurde die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 festgestellt. Der Rat der Gemeinde Badenhausen hat die Jahresrechnung 2006 in der öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2008 beschlossen und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen.
Die Jahresrechnung einschl. des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Badenhausen und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2008 bis 22. Dezember 2008 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, Windhausen, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus.
Nach § 120 Abs. 4 NGO besteht die Möglichkeit, Ausfertigungen des Prüfungsberichtes gegen Kostenerstattung nach den Bestimmungen der Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) zu erhalten.