Überprüfung der Wasseruhren
Die Samtgemeindewerke der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) haben durch verschiedene Bekanntmachungen im Laufe des vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass den Anschlussnehmern empfohlen wird, des Öfteren ihre Wassermesser dahingehend zu überprüfen, ob nicht eventuell Wasserverluste durch defekte Hausanschlussleitungen vorhanden sind und dieses Wasser durch die Wasseruhr gezählt und demnach auch bezahlt werden muss.
Bei kürzlich vorgenommenen Ablesungen der Wasseruhren wurde in mehreren Fällen wiederum festgestellt, dass Wasserrohrbrüche im Grundstück vorhanden waren und teilweise hohe Wasserverluste eingetreten sind.
Die Samtgemeindewerke machen darauf aufmerksam, dass dann aufgrund der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage trotzdem das Wasser zu zahlen ist, das durch den Wassermesser gezählt worden ist.
Es wird nochmals dringend empfohlen, im Laufe des Jahres mehrere Male die Wassermesser dahingehend zu überprüfen, ob nicht Wasserverluste auf dem Grundstück vorhanden sind.