Bekanntmachung
Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) möchte alle Grundstückseigentümer an die regelmäßige Durchführung der Straßenreinigung erinnern. Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich und zwar samstags und an jedem einem Feiertag vorangehenden Werktag durchzuführen.
Besonders das zur jetzigen Jahreszeit anfallende Laub macht eine regelmäßige Reinigung dringend erforderlich. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Grünbewuchs von Privatgrundstücken nicht auf den Fußweg oder die Straße ragt. Verkehrszeichen oder Straßennamenschilder dürfen ebenfalls nicht durch Grünbewuchs verdeckt werden.
Die Straßen im Samtgemeindegebiet sind in drei Reinigungsklassen unterteilt, bei der die Grundstückseigentümer entweder die Fuß-und Radwege und Gossen oder bei reinen Anliegerstraßen neben diesen auch die Fahrbahn bis zur Mitte reinigen müssen. Die hierzu verpflichteten Grundstückseigentümer in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) können sich auf der Seite www.sgbadgrund.de unter Politik & Verwaltung -> Ortsrecht -> Satzung über die Straßenreinigung und Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) über den Umfang ihrer Pflichten informieren.
Den betroffenen Grundstückseigentümern sei an dieser Stelle für ihre Mitarbeit gedankt, denn sie tragen nicht nur für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bei, sondern leisten einen entscheidenden Beitrag für ein gepflegtes Ortsbild.