Bekanntmachung
Sehr geehrte Wasserabnehmer,
aufgrund der zunehmenden Nutzung von privaten Brauchwasseranlagen (Brunnen, Regenwassersammelanlagen, Kühlwasserkreisläufe usw.) wird darauf aufmerksam gemacht, dass Rohrverbindungen zwischen derartigen Brauchwasseranlagen und öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzen unzulässig sind und zur Verkeimung konlpletler Trinkwasserversorgungsnetze mit Seuchengefahr für die Trinkwassernutzer führen können. Auch bei Verbindungen mit Rückschlagventilen ist die Gefahr von Rückverkeimung gegeben.
Es ist daher erforderlich, dass bestehende Verbindungen (Rohr-, Schlauch-oder sonstige Verbindungen) bitte unverzüglich dauerhaft so getrennt werden, dass zwei völlig unabhängige Netze entstehen. Ggf. sollten häusliche Versorgungsnetze auf derartige Verbindungen hin überprüft werden.
Desweiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anlagen und der Betrieb von eigenen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Regenwassersammelanlagen, Kühlwasserkreisläufe usw.) bei den Samtgemeindewerken der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Betriebszweig Wasserversorgung, anzeige-bzw. genehmigungspflichtig sind.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Ableitung des Brauchwassers aus der privaten Brauchwasseranlage in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation genehmigungspflichtig und die' eingeleiteten Mengen mit einem gesonderten Wasserzähler nachzuweisen sind.
Es wird um Beachtung gebeten, da Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Uwe Schiller