Durch den geänderten Schneeräumungs- und Streuplan erfahren viele Nebenstraßen in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) eine andere Behandlung hinsichtlich des Winterdienstes als im vergangenen Winter. Ursache ist die geänderte Rechtsprechung, die die Städte und Gemeinden zwingt, die Prioritäten von den Straßen zu den Fußwegen zu verlagern
Da in vielen Fällen der Winterdienst für die Fußwege auf die Anlieger übertragen wurde, sind diese seit diesem Winter verstärkt gefordert. Wenn in der Vergangenheit einmal das Räumen eines Fußwegteilstücks in einer Nebenstraße unterblieben ist, hatten Passanten immer noch die Möglichkeit, auf die geräumte Fahrbahn auszu-weichen. Dies geht nun nicht mehr.
An die Straßenanlieger wird noch einmal appelliert, der Räum- und Streupflicht stets nachzukommen. Sollte diese Pflicht einmal versäumt werden, empfiehlt es sich, ein klärendes Gespräch unter Nachbarn zu führen. Wenn dies auch nicht weiterhilft, wäre ein Hinweis an das Ordnungsamt unter 05327/58135 zweckmäßig.
Einzelheiten zum Schneeräumungs- und Streuplan können unter der Ruf-Nr. 05327/58140 beim zuständigen Fachbereich Bauwesen erfragt werden.