Wasserversorgung in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der zunehmenden Nutzung von privaten Brauchwasseranlagen (Brunnen, Regenwassersammelanlagen, Kühlwasserkreisläufe usw.) wird darauf aufmerksam gemacht, dass Rohrverbindungen zwischen derartigen Brauchwasseranlagen und öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzen unzulässig sind und zur Verkeimung kompletter Trinkwasserversorgungsnetze mit Seuchengefahr für die Trinkwassernutzer führen können. Auch bei Verbindungen mit Rückschlagventilen ist die Gefahr von Rückverkeimung gegeben.
Es ist daher erforderlich, dass bestehende Verbindungen (Rohr-, Schlauch- oder sonstige Verbindungen) unverzüglich dauerhaft so getrennt werden, dass zwei völlig unabhängige Netze entstehen. Ggf. sind häusliche Versorgungsnetze auf derartige Verbindungen hin zu überprüfen.
Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anlagen und der Betrieb von eigenen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Regenwassersammelanlagen, Kühlwasserkreisläufe usw.) bei den Samtgemeindewerken der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Betriebszweig Wasserversorgung, anzeige- bzw. genehmigungspflichtig sind.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Ableitung des Brauchwassers aus der privaten Brauchwasseranlage in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation genehmigungspflichtig und die eingeleiteten Mengen mit einem gesonderten Wasserzähler nachzuweisen sind.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.