Bekanntmachung
Gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in den vormaligen Communion - Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen, in der Z.Zt. geltenden Fassung, haben die holzberechtigten Hausherren die Möglichkeit, anstelle der zu empfangenden Holzrente einen entsprechenden Geldbetrag aus der Forstkasse zu erlangen.
Brennholzberechtigte Hausherren, die für das Wirtschaftsjahr 2014 anstelle der Holzrente einen Geldbetrag ausgezahlt haben möchten, werden hiermit aufgefordert, schriftlich mit Angabe ihrer Kontonummer bis
Freitag, den 18. Oktober 2013,
bei der Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), die Auszahlung in Geld zu beantragen.
Nach diesen, Termin eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.