Bebauungsplan Git Nr. 23 "Der Pfingstanger" der Gemeinde Bad Grund (Harz) Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Bad Grund (Harz) hat am 04.04.2013 den Bebauungsplan Git Nr. 23 "Der Pfingstanger" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und gleichzeitig die dazugehörige Begründung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Git Nr. 23 in Kraft.
Der Geltungsbereich ist nachstehend ersichtlich:
Der Bebauungsplan Git Nr. 23 "Der Pfingstanger" einschließlich der Begründung kann im Rathaus Windhausen, An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), Fachbereich Bau-und Ordnungsverwaltung, während der Besuchszeiten (montags bis freitags 09.00 -12.00 Uhr, montags 14.00 -16.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 16.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bad Grund (Harz) unter Darlegung des verletzungbegründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche durch den Bebauungsplan Git Nr. 23 wird hingewiesen. Der Bebauungsplan Git Nr. 23 "Der Pfingstanger" wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, von einer zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.