Bekanntmachung
Zur Zeit werden bereits wieder die ersten Vorbereitungen für die Durchführung der traditionellen Brauchtumsfeuer getroffen. An die Veranstalter werden in dieser Zeit vermehrt Anfragen von Gartenbesitzern gestellt, die ihren Baumschnitt, Äste, Zweige und Reisig im Rahmen des Brauchtumsfeuers verbrennen lassen möchten.
Abfälle, Laub, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle, Sperrmüll, behandeltes Holz, Kunststoffmineralien und Reifen dürfen nicht im Rahmen des Brauchtumsfeuers entsorgt werden. Diese müssen, falls doch angeliefert, vom Veranstalter aussortiert und einer (kostenpflichtigen) geordneten Entsorgung zugeführt werden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass eine unzulässige Abfallentsorgung oder das zu frühe Ablagern von Brennmaterial auf den Brauchtumsfeuerstellen als Ordnungswidrigkeit gegen die Verursacher geahndet werden kann (§ 69 Abs. 1 Nr.2 KrWG). Es ist anzunehmen, dass der Entledigungswille überwiegt, wenn das Material länger als 14 Tage vor dem Brauchtumsfeuer am Brennplatz gesammelt wird.
Es bestehen keine Bedenken, reinen Baum-und Strauchschnitt im Rahmen eines Brauchtumsfeuers zu verbrennen.
Diese Materialien dürfen jedoch nicht zu früh auf den bekannten Brauchtumsfeuerplätzen zum Verbrennen abgelagert und aufgeschichtet werden, denn dies kann zur tödlichen Falle für Kleintiere werden. Die aufgeschichteten Äste, Zweige und Reisighaufen bieten insbesondere Igeln, Hasen, Vögeln und anderen Kleintieren Deckung und Schutz. Wird das Brauchtumsfeuer ohne die Möglichkeit der Flucht angezündet, bedeutet dies für viele Tiere den sicheren Tod.
Die Veranstalter haben daher Sorge zu tragen, dass das benötigte Brennmaterial frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen des Brauchtumsfeuers angeliefert wird. Das Aufschichten des Materials soll auch erst an dem Tag, an dem das Brauchtumsfeuer angezündet wird, erfolgen.
Mein Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen, die durch ihre Bereitschaft zur Veranstaltung von Brauchtumsfeuern das Brauchtum in unserer Gemeinschaft pflegen.
Verhalten Sie sich bitte auf den Brauchtumsfeuerstellen umsichtig und folgen den Anweisungen der Veranstalter, damit Ihnen und den anderen Besuchern der Brauchtumsfeuer keine Schäden entstehen und so das Osterfest einen unglücklichen Verlauf nehmen könnte. Tragen Sie bitte auch keine brennenden Fackeln in die bewohnte Ortslage und in anliegende Feldgehölze oder Wälder.