Ankündigung der Einziehung von Straßenseitenraum in der "Berliner Straße" in der Ortschaft Willensen der Gemeinde Bad Grund (Harz)
Bekanntmachung
Gemäß dem Beschluss des Rates der Gemeinde Bad Grund (Harz) vom 20. März 2014 ist beabsichtigt, den in der Gemeinde Bad Grund (Harz), Ortschaft Willensen, Landkreis Osterode am Harz, gelegenen und in der Straßenbaulast der Gemeinde Bad Grund (Harz) stehenden
südlichen Straßenseitenraum der "Berliner Straße" (Gemarkung Willensen, Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 38/2)
einzuziehen.
Dieser zur Einziehung vorgesehene Straßenseitenraum hat für den öffentlichen Straßenverkehr keine Bedeutung. Er ist in dem nachstehenden Lageplanauszug gekennzeichnet:
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) für die Dauer von drei Monaten bekannt gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einziehung der Gemeingebrauch an der zur Einziehung beabsichtigten Fläche wie auch widerrufliche Sondernutzungen kraft Gesetzes entfallen werden (§ 8 Abs. 4 NStrG).