Abstimmungsbekanntmachung
Gemäß § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich Folgendes Bekannt:
Für das Abstimmungsgebiet der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) wird ein Briefabstimmungsvorstand gebildet.
Der Briefabstimmungsvorstand tritt am Abstimmungstag, dem 2. Dezember 2012, um 16 Uhr, zusammen, und zwar im
Rathaus Windhausen, Besprechungszimmer Erdgeschoss,
in 37539 Windhausen, An der Mühlenwiese 1.
Gemäß § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) hat während der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses jedermann Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.