Das Gebiet der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) liegt im nördlichen Teil des Landkreises Osterode am Harz. Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) wurde am 1. Juli 1972 aus der Bergstadt Bad Grund (Harz) und dem Flecken Gittelde sowie den Gemeinden Badenhausen, Eisdorf und Windhausen gebildet. Der Verwaltungssitz ist in Windhausen.Am 29. Februar 1972 wurde das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes erlassen. Es trat am 1. Juli 1972 in Kraft. In diesem Gesetz ist keine unmittelbare Regelung über die Bildung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) enthalten. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht hat eine solche Regelung durch eine Vereinbarung der Mitgliedsgemeinden zu erfolgen. Im § 11 dieses Gesetzes war jedoch bestimmt, dass die Gemeinde Teichhütte in den Flecken Gittelde und die Gemeinde Willensen in die Gemeinde Eisdorf eingegliedert wurde. Dadurch und durch die kommunale Neuordnung der umliegenden Städte und Gemeinden war praktisch vorgegeben, welche kommunale Einheiten die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) bilden sollten.
Während Willensen und Eisdorf schon vor der Verwaltungs- und Gebietsreform dem Landkreis Osterode am Harz angehörten, wurden die Bergstadt Bad Grund (Harz) aus dem aufgelösten Landkreis Zellerfeld und der Flecken Gittelde mit Teichhütte sowie die Gemeinden Badenhausen und Windhausen aus dem aufgelösten Landkreis Gandersheim in den Landkreis Osterode am Harz aufgenommen.
Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) führt bisher kein Wappen.