Die Ortschaften der Gemeinde Bad Grund (Harz) haben durch zahlreiche Bebauungspläne die Voraussetzungen für die Verwirklichung von Bauabsichten geschaffen. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie bei Ihren Bauabsichten unterstützen und würden uns sehr freuen, wenn Sie in unserem Gemeindegebiet bauen.
Wo und wie bekomme ich Auskünfte über Bebauungspläne?
Auskünfte zu den Planungen erteilt der Fachbereich 3 "Bau- und Ordnungsverwaltung" der Gemeinde Bad Grund (Harz) unter 05327 58144. Die Bebauungspläne können ebenfalls im Fachbereich 3 im Rathaus in Windhausen eingesehen werden.
Gibt es noch weitere Bauplätze?
In den Ortschaften gibt es an einigen Stellen noch Baulücken. Ein Baulückenkataster wird von der Gemeinde nicht geführt, da dieses einem ständigen Wechsel unterliegen würde. Sollten Sie eine Baulücke finden, wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer.
Hinweis: Bei privaten Grundstückseigentümern ist bei Interesse eine Hilfe bei der Feststellung der Grundstückseigentümer möglich.
Wie sieht es grundsätzlich mit der Erschließung aus?
Wasser und Abwasser: Die Wasserversorgung sowie Ableitung des Schmutz- und Regenwassers wird durch die Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz) der Gemeinde Bad Grund (Harz) sichergestellt. Im Bereich der Gemeinde Bad Grund (Harz) besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an das vorhandene Versorgungsnetz. Im Falle spezieller Auskünfte für die Ver- und Entsorgung der einzelnen Grundstücke richten Sie sich bitte an die Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz) der Gemeinde Bad Grund (Harz) unter der Nummer 05327 58129.
Stromversorgung: Zuständiges Stromversorgungsunternehmen ist die Harz Energie GmbH & Co. KG in Osterode am Harz.
Fernmeldeeinrichtungen: Zuständiger Versorgungsträger ist die Deutsche Telekom.
Abfallbeseitigung: Die Abfallbeseitigung wird durch den zuständigen Landkreis Göttingen im Rahmen der bereits bestehenden Fahrtroute sichergestellt.