Im Westen der Bergstadt Bad Grund (Harz), oberhalb der Bergmannssiedlung „Am Taubenborn“, liegt das gleichnamige Baugebiet mit Grundstücken zwischen 600 und 900 m².
An das in den 70er Jahren erschlossene Baugebiet, in dem sich noch vereinzelt freistehende Baugrundstücke befinden, grenzt im nördlichen und östlichen Bereich Waldgebiet an.
Im Plangebiet sind Einzel- und Doppelhäuser mit 1 bzw. 2 geschossiger Bauweise (je nach Lage des Grundstückes) zulässig. Die GFZ richtet sich zwischen 0,25 und 0,4 ebenso nach der Lage des Grundstückes.
Am TaubenbornAnsprechpartner: Niedersächsisches Forstamt Riefensbeek Söseltalstraße 37 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 904215
Bad Grund (Harz) - Voßhai
Das Gebiet "Voßhai" liegt im nördlichen Bereich der Bergstadt Bad Grund (Harz) zwischen der Clausthaler Straße und der B242. Das Plangebiet entwickelt sich einen Südhang hinauf, welches sich in ein allgemeines Wohngebiet und ein Sondergebiet zu Erholungszwecken (Pensionen und Hotels) aufteil.
Das Baugebiet ist im Grundsatz als Sondegebiet für die Erholung konzipiert worden. So sind im Baugebiet mehrere öffentliche Grünanlagen eingerichtet, die zum Verweilen oder zur Rast animieren sollen. Damit wird der Erholungswert des Gebietes wesentlich gesteigert. Das Baugebiet wird im Norden durch eine Waldfläche begrenzt. Diese Waldfläche ist durch Wanderwege mit den Waldflächen im Süden, Osten und im Westen außerhalb des Baugebietes verbunden.
Baugrundstücke: Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Die voll erschlossenen Grundstücke in einer Größenordnung zwischen 700 und 1600 m² sind für eine eingeschossige Bauweise mit einer GFZ von 0,3 und einer GRZ von 0,3 überplant.Im allgemeinen Wohngebiet orientiert sich die festgesetzte Geschosszahl an den vorhandenen Gebäuden. Am Ortsrand des Baugebietes zwischen „Von-Eichendorff-Straße“ und B 242 ist nur eine zwingend 1-Geschossigkeit festgesetzt. In dem extrem geneigten Bereich muss der Hang abgegraben werden oder durch ein versetztes Erdgeschoss die Eingeschossigkeit eingehalten werden. Die zulässige Grund- und Geschossflächenzahl ist in diesem Bereich auf 0,3 festgesetzt. Die Bauweise ist auf Einzelhäuser begrenzt.
Verkehr: Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die vorhandene „Von-Eichendorff-Straße“. Dieser Straßenzug ist ausreichend breit ausgebaut und kann den Ziel- und Quellverkehr problemlos aufnehmen.