Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortschaft Willensen in Hanglage oberhalb des Sportplatzes und der in diesem Bereich einseitig angebauten Fissekenstraße (K3).
Das Bebauungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Willensen in einer nach Norden – in Richtung Ortszentrum – hin abfallende Hanglage. Die mittlere Geländeneigung zwischen der im Norden angrenzenden Fissekenstraße und der im Süden liegenden Berliner Straße beträgt im Mittel 12%, wobei sich die Hanglage in Richtung Süden abflacht und als Geländekuppe ausbildet, und im Norden zur Fissekenstraße als Steilhangbereich ausbildet. Während der Planbereich unbebaut ist und überwiegend als Weideland bzw. Heuwiese genutzt wird, grenzen im Westen Baugrundstücke an das Plangebiet an, die in den letzten Jahren mit Wohnhäusern bebaut wurden.
Baugrundstücke:
Bei der Festsetzung der Grundflächenzahl wurde mit GRZ 0,4 die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet (WA-Gebiet) gem. § 17 BauNVO festgesetzt. Es sind Grundstücke mit Größen zwischen 490 bis 955 m² vorhanden welche bereits voll erschlossen sind. Es sind ca. 8 Baugrundstücke mit einer GRZ-Zahl von 0,4.
Bei den Geschossflächenzahlen wurde mit GFZ 0,4 der gleiche Wert festgesetzt wie bei der GRZ-Zahl, da entsprechend der BauNVO nur noch die Geschossflächen innerhalb von Vollgeschossen zu werten sind.
Ansprechpartner:
Fritz Hesse GmbH & Co. KG
Herr Willi Lange
Neuhütte 29
37539 Bad Grund (Harz) Ortschaft Badenhausen
Telefon: 05522 82649