Dorferneuerungen werden durchgeführt auf der Grundlage von Dorferneuerungsrichtlinien, die vom Land Niedersachsen verabschiedet werden.
„Die Förderung der Dorferneuerung ist Teil der Strukturpolitik des Landes Niedersachsen für die ländlichen Räume und die ländlich geprägten Bereiche von Ordnungsräumen. Sie soll die Gemeinden und Ihre Bürger befähigen, die durch sozi-ökonomische, baulich-räumliche, ökologische und kulturelle Werte geprägte unverwechselbare Eigenart ländlicher Siedlung zu bewahren und die Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum künftigen Erfordernissen anzupassen.“ Fotomontage Dorferneuerung Willensen/Teichhütte (c) Planungsbüro Lange Puche, Northeim Die Förderung soll:
Ländliche Siedlungen als Standort land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und verbessern
Wirtschaftserschwernisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beseitigen sowie deren Arbeitsaufwand verringern
Die Umweltwirkungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit den Erfordernissen zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens in Einklang bringen
Die Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien verbessern
Die allgemeine Wirtschaftskraft des Dorfes sichern und stärken
Die ortstypische Bausubstanz ggf. durch Umnutzung sichern
Das Wohnumfeld verbessern
Die dörfliche ökologische Eigenart und Vielfalt bewahren oder wiederherstellen
Einen Beitrag zur Ortsbildpflege sowie zur gestalterischen Entwicklung des Dorfes leisten
Das Dorf in umgebende Landschaft einbinden
Anstöße für eine langfristige sinnvolle Dorfentwicklung und für weitere öffentliche und private Investitionen geben
Die Gelder, die in der Dorferneuerung eingesetzt werden, stammen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln.
Zu unterscheiden ist in den Dorferneuerungsprogrammen zwischen der Förderung kommunaler und privater Maßnahmen.
Grundlage für eine Förderung der Dorferneuerung nach den Dorferneuerungsrichtlinien ist der
Dorferneuerungsplan
Beim Dorferneuerungsplan handelt es sich um ein örtliches Entwicklungskonzept, das eine Übersicht ermöglichen soll über künftiges Planen und Handeln im Dorf. Es muss den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die vorgesehene Maßnahme benennen. Der Dorferneuerungsplan ist von den Gemeinden aufzustellen. Eine intensive Beteiligung der ansässigen Bürger und Grundstückseigentümer ist wünschenswert. Hierzu ist bei der ersten Bürgerversammlung ein Arbeitskreis gebildet worden. Beauftragt mit der Erstellung des Dorferneuerungsplanes ist das Planungsbüro Lange Puche, Northeim.
Das Amt für Landentwicklung Göttingen verwaltet die zur Verfügung gestellten Mittel für die Dorferneuerung der Ortschaften Willensen und Gittelde - Teichhütte. Alle Anträge müssen bei diesem Amt eingereicht werden.
Erster Ansprechpartner sollte jedoch die Gemeinde Bad Grund (Harz) sein. Fotomontage Dorferneuerung Willensen/Teichhütte (c) Planungsbüro Lange Puche, Northeim