Gewässerschutz beginnt in den eigenen vier Wänden
Abfälle, Arzneimittel, Sanitärartikel, Speisereste und Farben gehören nicht in die Toilette. Jeder Fremdstoff, der aus der Kanalisation oder Kläranlage entfernt werden muss, verteuert die Abwasserentsorgung und führt damit bei jedem Bürger zu steigenden Gebühren. Viele Dinge, die in der Kanalisation und später in der Kläranlage im wahrsten Sinne des Wortes "auftauchen" und die Gewässer gefährden können, haben ihren Ursprung in der unsachgemäßen Entsorgung über die Toilette.
Feste Abfallstoffe behindern das Fließen des Abwassers im Kanal und sind dort Ursache von Ablagerungen, die zu Geruchsbelästigungen führen können. Zudem werden die Arbeiten im Kanal und in der Kläranlage behindert. Kehricht, Zigarettenkippen, Strumpfhosen, Katzenstreu sowie Hygieneartikel wie Kondome, Binden, Tampons, Wattestäbchen und Rasierklingen sind daher nicht einfach in der Toilette zu entsorgen.
Speisereste im Abwasser erhöhen aufgrund des höheren Nährstoffgehaltes den Reinigungsaufwand und fördern die Vermehrung von Ungeziefer wie beispielsweise Ratten.
Die aus der Küche stammenden Öle sowie Fette aller Art gehören ebenfalls nicht in die Toilette. Speiseöle und Frittierfette, Altöle und andere Treibstoffe sowie Farben, Lacke und Lösungsmittel können das Betriebspersonal gefährden, belasten die Kanalisation, stören die Reinigungsprozesse in der Kläranlage und gefährden unsere Gewässer.
Kanal und Kläranlage sind von einer (zudem illegalen) Arzneimittelentsorgung in der Toilette zu verschonen, da diese aufgrund ihrer möglichen toxischen und hormonellen Wirkungen massiv die Gewässer belasten.
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