Die Trinkwasserförderanlagen „Magdeburger Stollen“ in Bad Grund und die „Krytertalquelle“ in Eisdorf liegen jeweils in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Die Ausweisung eines Schutzgebietes für die Förderanlage „Tiefbrunnen Badenhausen“ ist aufgrund des enormen Einzugsgebietes (Ausläufer des Harzes) bisher als zunächst nicht eingrenzbar und somit nicht durchführbar eingestuft worden.
Wasserschutzgebiet „Magdeburger Stollen“Mit Veröffentlichung des Amtsblattes S 1259 B für den Regierungsbezirk Braunschweig trat am 15. April 1982 das Wasserschutzgebiet „Magdeburger Stollen“ in Kraft. Das Gebiet gliedert sich in die Schutzzonen I (Fassungsbereich) und II (engere Schutzzone). Es erstreckt sich zwischen der nördlichen Bebauung der Bergstadt Bad Grund (Harz) und einer Linie, die südlich des Steinbruches Winterberg beginnt und über den Schweinebraten, Spitziger Berg zum Schwarzewald verläuft.
Wasserschutzgebiet „Krytertalquelle“Die Verkündung zur Verordnung des Wasserschutzgebietes „Krytertalquelle“ in Eisdorf erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz Nr. 39 vom 29.November 2012 sowie im Amtsblatt des Landkreises Northeim (Gebiet erstreckt sich über die Kreisgrenze hinaus) Nr. 44 vom 30. November 2012.
In Wasserschutzgebieten sind Maßnahmen aus den Bereichen Abwasser, Land- und Forstwirtschaft, Wassergefährdende Maßnahmen, Abfall sowie Bauliche Anlagen / Sondernutzungen verboten, beschränkt zulässig oder zulässig. Die hiervon betroffenen Einzelmaßnahmen können den jeweiligen Verordnungen für die Wasserschutzgebiete entnommen werden.