Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Bad Grund (Harz)Aufstellung eines Installateurverzeichnisses gem. § 12 Abs. 2 AVBWasserV;Ab sofort können sich Installateurbetriebe, welche im Bereich der Gemeinde Bad Grund (Harz) Kundenanlagen betreuen, einen Antrag auf die Aufnahme in das Installateurverzeichnis der Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz) stellen.
Wie bereits aus § 12 (Kundenanlagen) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) hervorgeht, dürfen die Errichtung und wesentlichen Veränderungen von Wasserversorgungsanlagen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen (Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz)) oder ein in ein Installateurverzeichnis eines WVU eingetragenes Installateurunternehmen erfolgen.
Mit Hilfe der unten aufgeführten Vordrucke, können interessierte Betriebe einen Antrag zur Aufnahme in das Installateurverzeichnis der Gemeinde Bad Grund (Harz) stellen.
Zu den auszufüllenden Vordrucken gehören:
Nach positiver Auswertung der Unterlagen, erhalten die Bewerberbetriebe einen Installateurausweis, der dazu berechtigt, Veränderungen, Instandsetzungen und Wartungen von Kundenanlagen im Bereich der Gemeinde Bad Grund (Harz) durchzuführen.
Installationsbetriebe, welche künftig nicht in das Installationsverzeichnis der Gemeinde Bad Grund (Harz) eingetragen - und somit seitens der Ver- und Entsorgungsbetriebe anerkannt – sind, dürfen im Sinne des § 12 Abs. 2 AVBWasserV keine Arbeiten an Kundenanlagen mehr durchführen.