Dorferneuerung in der Ortschaft Eisdorf
Förderung für private Maßnahmen - Informations- und Beratungsgespräche – Antragsstichtag jeweils am 15. September eines Jahres
Liebe Haus- und Grundstückseigentümer in der Ortschaft Eisdorf,
das Dorf Eisdorf ist bis 2020 in das Förderprogramm des Landes Niedersachsen zur Dorferneuerung/Dorfentwicklung aufgenommen. Für bestimmte Maßnahmen und Gebäude können gemäß Förderrichtlinie des Dorfentwicklungsprogramms beim Amt für regionale Landesentwicklung Förderanträge gestellt werden.
Für Hauseigentümer/-innen werden zur Dorfentwicklung Eisdorf kostenlose Informations- und Beratungsgespräche für Bauvorhaben insbesondere am älteren Gebäudebestand angeboten, so zum Beispiel zu
- Gebäude -/Freiraummaßnahmen und entsprechende Gestaltungen gemäß dem Dorferneuerungsplan,
- Umbau-, Um-/Nachnutzungsvorhaben oder gezielte Abbruchvorhaben für Folgemaßnahmen,
- Schaffung von ländlichen Dienstleistungseinrichtungen,
- Sanierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Gebäude und Hofflächen, Umnutzungsvorhaben von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
- Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens.
Je nach Lage des Einzelfalles könnten bis zu 25% an Fördermitteln auf die von der Förderstelle als förderfähig anerkannten Bruttokosten in Anspruch genommen werden. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 € werden allerdings nicht gefördert.
In den Beratungsgesprächen erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für ihr Projekt. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und verpflichtet auch zu nichts. Dafür steht Ihnen als Dorferneuerungsberater ein Planungsbüro zur Verfügung, welches von der Gemeinde Bad Grund (Harz) damit betraut ist:
Planungsbüro Oeco Plan GmbH
Reintalstraße 6, 37130 Gleichen
Telefon: 05592/927793 E-Mail: oecoplan@aol.com
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing. Jörg Bolle
Telefon: 05508/1483 E-Mail: J.Bolle@t-online.de
Nehmen Sie also für eine Beratung direkten Kontakt mit dem Planungsbüro auf.
Wenn Sie nach der Beratung einen Förderantrag stellen wollen, ist dieser über die Gemeinde beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Str. 40, 37083 Göttingen, einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der jährliche Antragsstichtag auf den
15. September
fällt (Eingang bei der Förderstelle in Göttingen). Bitte denken Sie auch daran, dem Förderantrag für jedes Gewerk drei Vergleichsangebote beizufügen. Das Amt für regionale Landesentwicklung entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Das Amt erreichen Sie über
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftsstelle Göttingen
Ansprechpartnerin Frau Martina Morath
Danziger Straße 40, 37083 Göttingen
Telefon: 0551/5074-0 Telefax: 0551/5074-374
Als ganz wichtig gilt es zu beachten, dass Zuwendungen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden dürfen, mit denen vor Antragstellung und Bewilligung noch nicht begonnen wurde und für die auch noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt sind.
Antragsvordrucke können über die Homepage des Nieders. Landwirtschaftsministeriums ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dazu über eine Internetsuchmaschine einfach den Suchbegriff Antragsvordrucke ZILE-Förderung eingeben und man findet zu der Internetseite mit weiteren Informationen und den hinterlegten Vordrucken. Die Vordrucke sind aber auch bei der Verwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) im Rathaus in Windhausen erhältlich.
Das Amt für regionale Landesentwicklung weist besonders darauf hin, dass Antragsteller zu den Gewerken jeweils drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auffordern müssen. Sollten dem Förderantrag keine drei Angebote beigefügt sein, ist darüber ein schriftlicher Nachweis vorzulegen.
Beratungsgespräche mit dem Dorferneuerungsberater können aber auch über die Gemeinde Bad Grund (Harz) vermittelt werden. Dafür können Sie sich über die genannte Telefondurchwahl bzw. den E-Mail-Kontakt an den Ansprechpartner im Fachbereich 3 Bau-und Ordnungsverwaltung, Frau Stichnoth, wenden.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss:
Achten Sie für die Ausführung Ihres Projektes, ob das Amt im Förderbescheid besondere Auflagen oder Bestimmungen trifft, die von Ihrem Antrag abweichen. Das kann zum Beispiel bei Materialarten oder Farben der Fall sein.