Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Urteil der zuständigen Stelle aufgehoben. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass die Lebenspartner
- entweder seit einem Jahr getrennt leben und
- beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen bzw. der andere zustimmt oder
- nicht erwartet werden kann, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden kann,
- oder wenn die Lebenspartner seit drei Jahren getrennt leben.
Außerdem kann die zuständige Stelle die Lebenspartnerschaft unabhängig von der Dauer der Trennung aufheben, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für die den Antrag stellende Person aus Gründen, die in der Person des Partners oder der Partnerin liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Lebenspartner müssen sich im Aufhebungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Aufhebungsantrag auf diesem Weg einreichen. Wenn ein Lebenspartner im Rahmen des Aufhebungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Aufhebung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Leistung liegt in der direkten Zuständigkeit der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Fehlt es an einem solchen Aufenthalt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Lebenspartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sind keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden, ist entweder das Amtsgericht des früheren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, wenn einer der Lebenspartner in dessen Bezirk noch seinen Lebensmittelpunkt hat. Andernfalls ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner gewöhnlich aufhält. Über die Einzelheiten informiert der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin.
Was muss ich mitbringen?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Im Vorfeld der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.
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